Jeder mieter hat gemäß datenschutz im mietverhältnis gegenüber dem vermieter ein umfassendes auskunftsrecht das ändert sich auch nicht mit umsetzung der datenschutzgrundverordnung im mai 2018 auf anfrage ist der vermieter regelmäßig dazu verpflichtet anzugeben welche daten zu seinem vertragspartner gespeichert wurden zu welchem zweck dies erfolgte stichwort zweckbindung. Wir empfehlen zusätzlich zum mietvertrag ein dokument aufzusetzen dass den mieter eindeutig über den geltenden datenschutz aufklärt. Für beides bieten wir kostenlose muster sowie eine informationsbroschüre zum download an.
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