Worauf sie unbedingt achten sollten verbietet der arbeitgeber den nebenjob sollten sich beschäftigte auch daran halten oder das verbot gerichtlich prüfen lassen. Ebenso sollte die zustimmung vom arbeitgeber schriftlich erteilt werden. Keine lohnsteuer fällt an wenn sie lohnsteuerklasse i ii iii oder iv unterliegen und bis zu 450 euro verdienen.
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