Je nach ergebnis der prüfung kann das finanzamt den ursprünglichen bescheid dann abändern oder den einspruch zurückweisen. Während bei einem arbeitnehmer die steuern jedoch automatisch durch den arbeitgeber vom lohn einbehalten und monatlich an das finanzamt überwiesen werden erhalten selbstständige und freiberufler einen vorauszahlungsbescheid. Der einspruch gegen den steuerbescheid ist vergleichsweise leicht erledigt.
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