Das finanzamt hat bei der steuervorauszahlung eigentlich zwei gründe warum diese vorauszahlung erhoben wird. War der einspruch nicht erfolgreich kann der steuerzahler vor dem finanzgericht gegen die entscheidung des finanzamts klagen. Bei beiden bildet das einkommen die grundlage für die höhe der vom finanzamt festgesetzten steuervorauszahlungen.
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