Bei beiden bildet das einkommen die grundlage für die höhe der vom finanzamt festgesetzten steuervorauszahlungen. Während bei einem arbeitnehmer die steuern jedoch automatisch durch den arbeitgeber vom lohn einbehalten und monatlich an das finanzamt überwiesen werden erhalten selbstständige und freiberufler einen vorauszahlungsbescheid. Je nach ergebnis der prüfung kann das finanzamt den ursprünglichen bescheid dann abändern oder den einspruch zurückweisen.
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