88 des schweizerischen obligationenrechts darf der schuldner der die zahlung leistet eine quittung verlangen. Eine quittung ist eine schriftliche empfangsbestätigung mit der die zahlung für eine leistung oder der erhalt einer ware belegt wird wenn sie zum beispiel als unternehmer produkte an ein anderes unternehmen oder an eine privatperson verkaufen so sind sie gesetzlich dazu verpflichtet auf wunsch des kunden den erhalt der zahlung über eine quittung zu bestätigen. Beleg bei privatverkauf ist das notwendig.
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